Wenn ein geliebter Mensch stirbt, gibt es für die Hinterbliebenen viele Dinge und Formalitäten zu erledigen, bevor sie sich ihrer Trauer widmen können. Das fängt schon bei der Organisation der Bestattung an.
Welche Zahlungspflichten übernehmen Hinterbliebene?
- Beerdigung: Die Erben sind nach §1968 BGB “kostentragungspflichtig”. Sie müssen also die Kosten der Bestattung übernehmen, es sei denn, der Verstorbene hat vor seinem Tod eine andere Person dazu bestimmt. Die Erben können die Beerdigung auch aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlen. Viele Banken geben deshalb auch vor der Testamentseröffnung und dem Erbantritt Beträge für die Bestatter-Rechnung aus dem Bankkonto des Toten frei. Genügt das Erbe nicht zur Begleichung der Rechnung, so müssen die Erben dafür aufkommen.
- Gebühren fürs Erbe: Erben ist zunächst einmal kostenfrei. Für die Testamentseröffnung vor dem Nachlassgericht oder dem Notar fallen allerdings Gebühren an, ebenso für einen Erbschein oder das Ausschlagen eines Erbes. Teuer wird es meist, wenn sich die Erben nicht einigen können und die Trauerzeit mit Rechtsstreitigkeiten getrübt wird.
- Grabpflege: Der Grabstein gehört zur Bestattung und muss von den Erben bezahlt werden. Wer sich berufen fühlt, regelmäßig Blumengestecke vorbeizubringen, muss allerdings selbst dafür zahlen. Grabpflege ist keine rechtliche Aufgabe.
- Erbschaftssteuer: Hier können die Erben – je nach Verwandschaftsgrad und Vermögen – ordentlich zur Kasse gebeten werden. Die ersten 500.000 Euro sind für den Ehepartner allerdings steuerfrei. Ebenso 400.000 Euro je Kind. Nicht verheiratete Lebenspartner dürfen sich hingegen nur 20.000 Euro steuerfrei vererben. Da wird es mit dem gemeinsamen Haus schon mal teuer. Vielleicht bietet sich ja auch für überzeugte Ledige aus diesen Gründen auf die alten Tage noch eine Hochzeit an?
Da die Deutschen insgesamt immer mehr vererben – und noch mehr vorher verschenken – lohnt es sich, mit der Familie gemeinsam mal die Finanzen durchzusprechen, bevor es zum Erbfall kommt. Wer sich selbst und seine Familie auf die Situation nach dem Tod vorbereitet hat, erspart den Hinterbliebenen in einer sehr schwierigen Zeit böse Überraschungen.