Bekannt aus:
Besichert durch Grundpfandrecht. Rate inkl. Zins + Tilgung bezogen auf die Sollzinsbindungsdauer 10 Jahre. Repräsentatives Finanzierungsbeispiel gem. §6a PAngV: Nettodarlehensbetrag: 150.000,- EUR, Gebundener Sollzinssatz: 1,55% p.a., effekt. Jahreszins: 1,56%, Mon. Rate: 319,- EUR, bezogen auf die Sollzinsbindungsdauer 10 Jahre, bonitätsabhängig. Stand: 01/2017
Barrierefrei wohnen und altersgerecht Zuhause leben
Sie wohnen schon viele Jahre in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Ihre vier Wände dürfen Sie mittlerweile fast Ihr Eigen nennen, die Kredite sind vermutlich schon weitgehend getilgt. Ihre Immobilie hat schon viel mit Ihnen erlebt. Viele Menschen sind hier ein- und ausgegangen, mit Ihnen groß oder älter geworden, vielleicht haben Sie Kinder, vielleicht ein Haustier. In jedem Fall verbinden Sie viele wertvolle Erinnerungen an Ihr Leben mit diesen Räumen.
Und jetzt rät man Ihnen plötzlich zu einem Umzug in etwas Kleineres? Oder eine Immobilie mit weniger Treppen und komfortableren Räumen? Wenn man plötzlich das Gefühl bekommt, die Familie traut einem nicht mehr zu, alleine zurecht zu kommen, ist das für uns alle eine schwer zu ertragende Botschaft.
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Umzug in etwas Kleineres
Die Geschichte muss aber nicht immer im betreuten Wohnen oder einer Gemeinschaftsunterkunft enden. Es gibt heute schon viele bauliche Maßnahmen, mit denen jedes Zuhause in eine barrierefreie Bleibe umgestaltet werden kann.
Wenn Sie noch fit und gesund sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt um sich über einen Umbau des eigenen Heims Gedanken zu machen. Dann können Sie wenn es drauf ankommt einfach da bleiben, wo Sie sich am wohlsten fühlen: Zuhause.
Bauliche Veränderungen stehen an
Als barrierefrei gilt eine Wohnung, wenn sie für jeden (insbesondere für Menschen mit z. B. Geh- oder Sehbehinderung) ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist. Das regelt § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes. Je nach Beschaffenheit Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Räume barrierefrei oder zumindest barrierearm umzugestalten:
- Ebener Zugang: Eingang, Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und eine Küche oder Kochnische sollten auch mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Das könnte eine Umorganisation der Räumlichkeiten erforderlich machen.
- Etagenwohnungen, die nicht alle Räume auf einer Ebene haben, benötigen Zugang zum anderen Stockwerk mittels eines Lifts oder Treppenlifts.
- Breite Durchgänge und Türen: mindestens 0,9 Meter breit sollten die Durchgänge sein, damit jeder sie gut durchqueren kann.
- Sanitärbereich: Badezimmer und WC sollten auch mit dem Rollstuhl erreichbar und vor allem benutzbar sein (z. B. Sitz in der Dusche, Einstiegshilfen, niedrigere Installationshöhe)
Allein für die wichtigsten baulichen Änderungen muss man schon mit einer Investitionssumme im fünfstelligen Bereich rechnen. Die zu finanzieren kann sogar schon zu einer größeren Herausforderung werden, wenn Sie noch nicht in Rente oder Pension sind. Denn je näher diese rücken, desto komplizierter wird es, bei Banken einen Kredit zu bekommen.
So funktioniert der DRk-Kredit

Fragen Sie jemanden, der sich auskennt
Gerade zu Zeiten des demografischen Wandels stehen immer mehr Menschen in Deutschland vor denselben Problemen. Das Gute daran: Sie sind nicht allein und können sich bei verschiedenen Stellen informieren und ausführlich beraten lassen. Es gibt heute nicht nur spezielle Kredite für Wohnungsprojekte, sondern auch schon eine Reihe staatlicher Förderprograme, die Ihnen helfen, die Realisierung der Umbauten zu finanzieren.
Auch beim Deutschen Rentenkredit gehen in der letzten Zeit immer häufiger Anfragen nach einer Finanzierung für altersgerechte Umbaumaßnahmen ein. Deshalb haben wir uns ausführlich mit dem gesamten Thema auseinandergesetzt und können Ihnen helfen, das Projekt “Umbau Zuhause” Schritt für Schritt durchzuplanen.
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